Monat: Juni 2005

Juni 2005
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  • Angenehm kühl

    fühlten sich heute alle Pultplatten unter meinem immer noch von der Schwellung und dem Bienenstich heissen Unterarm an. Insbesondere jene mit Alu- und anderen Metallrahmen. Die Medikamente zeigen ihre Wirkung: die gerötete Haut ist nicht mehr gar so rot und auch die Anzeichen der Blutvergiftung scheinen sich wieder zu verflüchtigen.

  • Zurück aus der Notfallaufnahme

    Mein Arm rötete sich im Verlaufe des Tages immer mehr und wurde auch immer dicker. Mittlerweile reicht die Schwellung vom Handgelenk bis fast zum Ellenbogen. Am Oberarm erste Anzeichen einer Blutvergiftung.

    So entschloss ich mich dann heute Abend eben doch beim nächsten Spital mal “vorbeizuschauen”. Als Resultat nach Blutuntersuchungen, Blutdruck- und Pulsmessungen, Fiebermesser, Abtasten von Lymphknoten, abhören von Lunge und Herz, unzähligen Fragen zu Verträglichkeit von Medikamenten, Fragen zu Allergien, standen nach zwei Stunden auf dem Rezept immerhin zwei Packungen Medikamente. Eine Woche lang 3 mal täglich in den leeren Magen.

    Das muss ja eine ganz giftige Biene gewesen sein. In all den letzten Jahren hatte ich schon ab und zu mal einen Bienenstich erwischt, aber so eine heftige Reaktion ist neu.

  • gestern beim Rasenmähen

    … hat mich etwas am Unterarm gestochen. Anfänglich juckte es lediglich, wie halt immer, wenn sich irgendwelche Mücken an meiner Haut andocken. Also einfach schnell abwischen und weiter Rasen mähen. Doch schon bald artete das Jucken zu einem Brennen aus. Aha, der Stachel ist noch drin, muss doch etwas grösseres gewesen sein. Der Stachel, so gross wie eine kleine Tannennadel, lässt sich gut entfernen. Der Schmerz scheint vorerst vorbei, klingt ab. Alles scheint in Ordnung zu sein.

    Mitten in der Nacht erwache ich. Es brennt und juckt am Arm. Nur nicht kratzen. Es wird schon vergehen.

    Heute Morgen beim Aufstehen: Um den Einstich herum klebt eine gelbe Flüssigkeit. Gift? Eiter? Weiss es nicht. Der Unterarm ist mittlerweile sichtbar angeschwollen aber kaum gerötet.

    Nimmt mich wunder wie das weiter geht.

    Link zu Bienen-, Wespen- und Hornissengift


    Wespenstachel

  • 70 KM grüne Welle

    Fast alle Lichtsignale standen während der heutigen Fahrt zur und von der Arbeit auf Grün. Die Ausnahmen sind die Anlage auf dem Schulhausplatz in Baden, Bahnhof Altstetten und auf dem Heimweg der Bahnübergang nach der Waldegg.

    Sogar bei den vielen Baustellen musste ich nicht anhalten. Wen wunderts da, dass die gefahrene Zeit wieder besser wird.

    Details zur heutigen Fahrt:

    KM: 72.95
    Maximale Geschwindigkeit 57.2 KM/h
    Höhenmeter: 577
    Fahrzeit: 2:41 Std
    Durchschnitt: 27.0 KM/h

  • Teures Pflaster

    Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Innenhofes des Gebäudes der Credit Suisse am Paradeplatz, war heute der NZZ zu entnehmen, dass die CS eine Konzessionsgebühr zu entrichten habe. In diesem Zusammenhang wurden auch Quadratmeter-Preise für den Paradeplatz und die Bärengasse genannt.

    Dass die Bahnhofstrasse weltweit eine der teuersten Mietpreise hat, das weiss man. Aber dass ich auf meinem täglichen Weg zur Arbeit über 40000 (vierzigtausend) Fränkigen Boden haste, überraschte mich doch.

    Quelle: NZZ-Artikel

    Aus dem Bundesgericht
    Teure Treppenstufen beim Paradeplatz

    Autonomie der Stadt Zürich von Verwaltungsgericht verletzt

    fel. Die Credit Suisse (CS) muss der Stadt Zürich für die auf öffentlichem Grund liegenden Treppenstufen zum Innenhof ihres Hauptsitzes beim Paradeplatz eine Konzessionsgebühr von 214 000 Franken entrichten. Der betreffende Durchgang zwischen der Bahnhofstrasse und der Bärengasse wird seit einem Umbau im Herbst 2002 als Ladenpassage genutzt. Die Baurekurskommission I hatte zunächst auf einen Rekurs der Credit Suisse First Boston AG hin eine massive Reduktion des Betrages verlangt, und das kantonale Verwaltungsgericht hatte diesen Entscheid bestätigt. Nun aber hat das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde der Stadt wegen Verletzung ihrer Gemeindeautonomie gutgeheissen.

    Das städtische Tiefbau- und Entsorgungsdepartement hatte die Gebühr aufgrund des massgeblichen Reglements auf über 750 000 Franken veranschlagt, diesen Betrag aber um fünf Siebtel reduziert, weil nur das Erdgeschoss von der Sondernutzung des öffentlichen Grundes profitiert. Das Zürcher Verwaltungsgericht erachtete die Berechnung der Gebühr als reglementskonform, beanstandete jedoch den errechneten Betrag im Ergebnis als viel zu hoch. Eine Gebühr von 214 000 Franken stehe in offensichtlichem Missverhältnis zur Beanspruchung von gut 20 Quadratmetern an öffentlichem Grund, weshalb das im Abgabenrecht geltende Äquivalenzprinzip verletzt sei.

    Diese Auffassung teilten lediglich zwei Richter in der I. Öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. Konkret wurde beanstandet, dass die Stadt Zürich ihrer Berechnung der Konzessionsgebühr Quadratmeterpreise von 40 000 Franken für die Bahnhofstrasse und 30 000 Franken für die Bärengasse zugrunde gelegt hatte. Das seien Baulandpreise, obwohl die Stadt der CS lediglich etwas Trottoir überlassen habe, das niemals überbaut werden könnte und daher auch keinen Wert habe. Im Falle einer Enteignung würde der Staat für solches Strassenareal keine Baulandpreise vergüten, meinte einer der beiden Richter. – Die Mehrheit, bestehend aus drei Mitgliedern der Kammer, stellte sich indes auf den Standpunkt, dass durchaus von Baulandpreisen auszugehen sei. Das Trottoir werde gewissermassen durch die Erteilung der Konzession zu Bauland, so die etwas eigenartige Argumentation eines Richters. Ein krasses Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vermochte die Mehrheit der Abteilung jedenfalls nicht auszumachen, zumal die einladenden Treppenstufen auf dem Trottoir das CS- Gebäude aufwerteten und einen nutzbaren Mehrwert schafften. Aus diesen Gründen verletzten die Baurekurskommission I sowie das Zürcher Verwaltungsgericht laut dem Urteil aus Lausanne die Autonomie der Stadt, als sie eine Reduktion der Konzessionsgebühr verlangten.

    Urteil 1P.645/2004 vom 1. 6. 05 – schriftliche Urteilsbegründung ausstehend.